
Luftschutzkellernotausstiegsgitter Babelsberger Straße 40, um 1940
In dieser Zeit der verschärften Erhöhung unserer Kriegstüchtigkeit könnte ein Blick auf diesbezügliche Anstrengungen unserer Vorfahren nützlich sein, um sich jede Menge doppelter Arbeit zu ersparen.
Zur Kriegstüchtigkeit gehört natürlich hinter der Front in der Heimat auch der Zivilschutz. Auf diesem Gebiet wurde schon vor 90 Jahren viel Vorarbeit geleistet, angefangen mit dem Luftschutzgesetz vom 26.6.1935, dem bis 1942 zwölf Durchführungsverordnungen (DVO) und mehrere detaillierte Ausführungsbestimmungen (AB) sowie eine Vielzahl von Anlagen folgten. In ihnen wurde u.a. auch festgelegt, daß alle Volksgenossen der „Luftschutzpflicht‟ unterliegen, jedoch „wehrunwürdige‟ Personen (z.B. Zuchthausstrafe wegen KPD-Mitgliedschaft) „zum Luftschutzdienst unfähig‟ sind (1. DVO).

Die 9. DVO und ihre 1. AB (17.8.1939) verpflichteten zur Schaffung von Luftschutzräumen auch in bereits bestehenden Gebäuden samt der Anlage von Notausgängen (zu Mauerdurchbrüchen in Nachbarkeller siehe hier). Die stabilen Abdeckungen dieser Notausgänge mit den Maßen 55 x 67 cm findet man noch heute gelegentlich vor Häusern auf dem Gehweg, erkennbar an der Umschrift „Mannesmann Luftschutz‟. Sie sollten den darunterliegenden Kellerschacht vor herabfallenden Trümmern schützen und aufgrund ihrer Konstruktion (siehe dazu die nebenstehende Werbung) das Eindringen von Gas verhindern.
Bleibt zu prüfen, ob diese übriggebliebenen Luftschutzkellernotausstiegsgitter und die erwähnten Rechtsvorschriften den Ansprüchen der heutigen Kriegstüchtigkeit entsprechen und daher übernommen werden können..
Ist das nun Ironie,oder Aufruf zur erneuten „Kriegstüchtigkeit“ oder Warnung vor dem nächsten 3. Weltkrieg?
Hoffe letzteres
Ironie, bitterer Sarkasmus – so verstehe ich Michael Roeders Beitrag.
Lieber Herr Roeder,
danke für diese Infos, habe ich wirklich etwas dazugelernt.
Ich musste letztens daran denken, wie wenig Ahnung die heute für den Zivilschutz Verantwortlichen haben. Da wurde in dem Zusammenhang, dass es kaum noch Bunker in Berlin gibt, die Überlegung laut, dass die Bevölkerung ja in den U-Bahnhöfen Schutz suchen könne.
Wie solch ein Schutz aussieht, haben die Berliner damals erfahren. So bot der U-Bahnhof Bayerischer Platz eben keinen Schutz, da er ja quasi unterhalb der Fahrbahn liegt – wie viele U-Bahnhöfe in Berlin, die nicht in die Tiefe gehen wie in anderen Metropolen. Die Bomben schlugen also durch die Fahrbahndecke ein und Menschen starben.
Die für den Zivilschutz Verantwortlichen sollten unbedingt aus der damaligen Situation lernen und geeignete Strategien entwickeln. Hoffen wir aber, dass wir nie in die Situation kommen werden, Schutzräume zu brauchen.
Beitrag wäre wohl eher geeignet als Kommentar zu den Kriegsertüchtigungsappellen von nicht nur Pistorius & Co –
vielleicht im Zusammenhang mit Deiner Endsiegs-Recherche an der Gedenkstelle Blisse Ecke Uhlandstraße; der heutige „Gedenktag“ böte dazu reichlich Gelegenheit – auch über das segensreiche Wirken des mörderischen Reichskriegsgerichts und weiterer NS-Verbrecher, sogar noch über den 8. Mai 45 hinaus