„Mauerdurchbruch“ Walter-Fischer-Str. 11, um 1940
Am 17.8.1939 wurde in der 9. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz die Schaffung von Luftschutzkellern bestimmt. Und es wurde darauf hingewiesen, darin Notausgänge anzulegen. Durchbrüche in die Keller der Nachbarhäuser ermöglichten die Flucht, wenn das eigene Haus durch Bomben zerstört und der Kellerausgang nicht mehr benutzbar war, weshalb sie einer der wichtigsten Luftschutzmaßnahmen waren. Da in Luftschutzkellern auch Menschen aufgenommen werden mußten, die nicht im Haus wohnten und daher die Lage der Verbindungsöffnungen nicht kannten, war angeordnet, die Durchbrüche deutlich zu kennzeichnen.
1937 wurde die Lauenburger Straße nach Walter Fischer, einem NSDAP-Anhänger, der am 13.12.1929 bei einer Auseinandersetzung mit der KPD zu Tode gekommen war, umbenannt, 1947 nach dem heimischen Maler und Schriftsteller Hanns Fechner neu benannt.
Siehe auch Helmut Meyers Kindheitserinnerungen ans Leben im Luftschutzkeller.