Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien W. Weimer gab am 2.7.2026 eine Pressemitteilung heraus mit der verheißungsvollen Überschrift „Öffentliche Bibliotheken dürfen zukünftig sonntags öffnen“. Das entspricht dem langgehegten Wunsch vieler Bibliotheksnutzer. (Teil 22* der Reihe „Wie soll es mit den Bezirksbibliotheken weitergehen?“)
Kultureinrichtungen
Im Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand Juli 2026) wird zu diesem Zweck vorgeschlagen, die Liste der erlaubten Sonntagsarbeit im Arbeitszeitgesetz (§ 10 Abs. 1 Zi. 7) folgendermaßen zu ergänzen:
– öffentliche Bibliotheken, sofern diese über ihr Informationsangebot hinaus als Orte der Begegnung, Kultur und Bildung fungieren.
Der Deutsche Bibliotheksverband weist diese einschränkende Klausel als Schaffung einer „zwei-Klassen-Struktur‟ zurück: Kleinere Bibliotheken, die „bloß‟ ihre Medien zugänglich machen, müssen geschlosssen bleiben, größere, die „Kultur‟ und „Bildung‟ bieten, können öffnen. Anscheinend fängt für das Ministerium Kultur und Bildung erst bei „Events‟ wie Lesungen, Vorträgen, Workshops und noch höherem an. Aber alle öffentlichen Bibliotheken als solche sind Teil unserer Kultur, sogar mit Abstand die meistbesuchten Kultureinrichtungen. Die öffentlichen Bibliotheken bieten Information, die die Voraussetzung von Wissen ist und dieses wiederum die Grundlage von Bildung. Es ist also ganz widersinnig im Hinblick auf Kultur und Bildung, „bloße‟ Anbieter von Information vom sonntäglichen Zugang auszuschließen. Aber diese Einschränkung bedeutet noch mehr; siehe dazu unten unter „Ideologiefrei‟.
Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge
Sobald die Sonntagsöffnung mit Wirkung zum 1.1.2027 beschlossen ist, muß das Gesetz noch „mit Leben gefüllt“ werden, wie die klassische Standardfloskel in der politischen Rhetorik lautet. Aber „woher nehmen und nicht stehlen?“, denn selbstverständlich wird nicht gleichzeitig den öffentlichen Bibliotheken auch mehr Geld zur Verfügung gestellt, um die zusätzlich entstehenden Personalkosten zu tragen. Wollen also Bibliotheken an diesen Tagen öffnen, müssen sie dort (oder in anderen Bibliotheken) an Werktagen früher schließen. Es wird zu einem internen „Gezerre um die Bettdecke“ kommen.
Der Grund dafür ist, daß in allen Bundesländern Finanzierung und Betrieb der öffentlichen Bibliotheken eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden bzw. Bezirke ist, wodurch die Bibliotheken zu einem Spielball der örtlichen Finanzen oder Präferenzen werden (ein gravierendes Beispiel: die Bezirksbibliotheken in Charlottenburg-Wilmersdorf). Da die öffentlichen Bibliotheken einer „Kulturnation‟ das Fundament der Informations-, Wissens- und Bildungsinfrastruktur bilden, ist es zwingend notwendig, ihre Finanzierung und ihren Betrieb endlich per Bibliotheksgesetz zur Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge zu machen.
Ideologiefrei
Die im Referentenentwurf getroffene Unterscheidung zwischen Bibliotheken mit nur Information und solchen mit Kultur bedient die im derzeitigen Bibliothekswesen vorherrschende Ideologie von einer modernen Bibliothek. Damit ist gemeint die seit Jahren betriebene schrittweise Umwandlung der öffentlichen Bibliotheken zu sozialen Aufenthaltsorten und Dienstleistern (mehr dazu in unserer Kritik am bezirklichen Bibliotheksentwicklungsplan). Solch einer Mitnutzung wird nicht grundsätzlich widersprochen, jedoch sind Bibliotheken primär nicht das Heilmittel für eine chronisch verfehlte Gesellschaftspolitik der staatstragenden Parteien, in deren Folge es u.a. auch an Orten für offene, kostenfreie Begegnung der Bürger fehlt. Vielmehr sind Bibliotheken Orte der Bildung, In einer Demokratie bedeutet das: die öffentlichen Bibliotheken dienen der Förderung der individuellen Emanzipation und geistigen Unabhängigkeit ihrer Nutzer, wofür diesen ein vielseitiges Informationsangebot bereitgestellt wird.

Volkserziehung
So sollte es ein, aber so ist es nicht, wie etwa dieses Alltagsbeispiel aus Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt: Dort haben die Verantwortlichen für die Titelseite des Flyers „Bibliothek der Dinge“ ein Bild mit sechs „Stapelsteinen‟ (für Kinder ab 1 Jahr) in den Regenbogenfarben ausgewählt (s. Abb.). Was aber haben Akku-Schrauber, Dosen-Wurfspiele, Laminiergeräte, Regenschirme und eben auch Stapelsteine uvm. mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu tun? Bezirksstadträtin H. Schmitt-Schmelz (SPD) erklärt die Benutzung des LGBTQIA+-Symbols an dieser Stelle (Email vom 30.7.2026, ungekürzt):
Warum wurde die Regenbogen-Farbkombination für die Titelseite ausgewählt? Es wurde nicht explizit die Regenbogen-Farbkombination ausgewählt, sondern einfach ein Bild der Stapelsteine. Diese sind ein Highlight der Bibliothek der Dinge und durch die bunten ansprechenden Farben medienwirksam.
In welchem sachlichen Zusammenhang steht die Regenbogen-Farbkombination mit der „Bibliothek der Dinge“? Die gezeigten Stapelsteine können ausgeliehen werden.
Da der Stadträtin die Bedeutung der Farbkombination aus eigenen Aktivitäten (z.B. hier: Eintrag vom 14. Mai [2025]) wohlbekannt ist, mutet ihre Antwort auf den ersten Blick seltsam nonchalant an, daneben. Aber um eine rationale Begründung geht es wohl auch nicht. Vielmehr scheint die benutzte Bildvorlage den Verantwortlichen im Bezirksamt gut geeignet gewesen zu sein, um ganz harmlos und gemäß dem „Prinzip Penetranz‟ (Soziologe Rainer Paris) ihre politisch-moralische Weltanschauung unter die Bibliotheksnutzer zu bringen. Aber gleichgültig, ob man eine Ideologie teilt oder nicht – eine öffentliche Bibliothek ist kein Ort für Volkserziehung.
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* Teile 1-21: siehe 1. Fußnote.
Für den Regenbogen fehlt die Farbe Grün.
Außerdem „gehört“ der Regenbogen nicht den Queeren. Er ist auch ein christliches Symbol, schon die Bauernkriege bedienten sich seiner.
Bezirksstadträtin H. Schmitt-Schmelz benutzt ihn daher eher – falls überhaupt – als Alibi-Reverenz für queere Mitmenschen. Aber sicher nicht, „um ganz harmlos und gemäß dem „Prinzip Penetranz‟ (Soziologe Rainer Paris) ihre politisch-moralische Weltanschauung unter die Bibliotheksnutzer zu bringen“. Das ist weit hergeholt.
Geraten jetzt schon bunte Farben unter Ideologieverdacht? Und was ist mit dem echten Regenbogen? Ein Ideologiemerkmal am Himmel`? Absurder geht es nicht.
Ob allerdings eine Bibliothek „Dinge“ ausleihen muß – darüber läßt sich wirklich diskutieren. Eine Bohrmaschine trägt nicht zu kultureller Bildung bei.
Zum Faktischen: Die Farbe Grün fehlt nicht, ist nur schlecht zu erkennen (unter Gelb). – Zur Stadträtin: siehe den Link im letzten Absatz: Ganz sicher kennt sie sich mit dieser Farbkombination aus. – Der echte Regenbogen hat aber nicht sechs, sondern sieben Farben.
„bunte Farben unter Ideologieverdacht?“ Und was ist z.B. mit Grün? Oder mit Rot? Stehen die nicht (auch) für eine Ideologie?
Eine „Bibliothek der Dinge“ hat natürlich eigentlich nichts mit einer Bibliothek zu tun. Für sie gilt ebenso das, was in dem Abschnitt „Ideologiefrei“ zur Gesellschaftpolitik gesagt ist.
Kinderspielzeug ist üblicherweise bunt und in kräftigen Farben. Auch wenn der Stadträtin die spezielle Bedeutung des Regenbogens bewußt ist, halte ich die Herstellung eines Bezuges für weit hergeholt, wenn nicht an den Haaren herbeigezogen.
Und richtig: Ihr Beispiel mit Rot und Grün (man könnte ergänzen: Gelb, Blau, Braun, Lila…) zeigt, daß jede Farbe auch als Symbol für eine Ideologie benutzt werden kann. Was ist die Konsequenz: nur noch Weiß, Grau und Schwarz (hoppla, auch politischer Symbolwert), also nur noch Weiß und Grau benutzen, um Neutralität zu garantieren? Für Kinderspielzeug???
Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Diese Farbkombination – der die siebte Farbe des Regenbogens fehlt, weshalb man sie wohl besser LGBT-Fahne nennt – ist schon lange keine „neutrale“ Farbkombination mehr, sondern wird in unserer Gesellschaft automatisch mit „queer“ assoziiert. Fragen Sie doch mal Ihre Freunde und Bekannten danach!
Was die Stadträtin betrifft, so zeigt ihre Mitteilung im Netz, daß sie sich dessen nicht nur „bewußt“ ist, sondern aktiv tätig. Da gibt es wirklich nichts „an den Haaren herbeizuziehen“.
Fazit: Es beibt bei der Forderung: die öffentlichen Bibliotheken haben in jeder Hinsicht ideologiefrei zu bleiben; keine Vokserziehung, auch nicht unterschwellig!
Und nun werden bunte Stapelsteine von Kindern automatisch mit queer assoziiert? Sie setzen sich gar nicht mit meinen Argumenten auseinander.
Welche Farben darf Kinderspielzeug haben, wenn schon die Regenbogenfarben nur noch ideologisch aufgeladen wahrgenommen werden? Es tut mir leid, aber auch das ist eine ideologische Fixierung. Muß man jetzt schon Farben tabuisieren? Regenbogenfarben sind zuallererst ein optisch-atmosphärisches Phänomen, das die Menschen schon immer fasziniert hat.
Ohne diesen Beitrag würde wohl niemand auf die abwegige Idee kommen, in dieses Kinderspielzeug einen LGBT-Bezug oder gar ein Erziehungsziel zu projizieren.
Wir verkämpfen uns hier auf dem falschen Feld. Diskussionsthema sollte vielmehr der fragwürdige Weg von Bibliotheken sein, Alltagsdinge, die nichts mit Medien, Bildung und Wissen zu tun haben, anzubieten und anzupreisen. Sogar Universitätsbibliotheken begeben sich auf diesen Irrweg. Damit entwerten sie ihren Auftrag zum Gemischtwarenladen. Vermutlich sind wir hier d’accord.
Farben und Farbkombinationen werden gern von Ideologen, Parteien, Unternehmen gekapert (z.B. Magenta für die Telekom neben den schon genannten Farben für Parteien oder eben den 6 der 7 Regenbogenfarben für LGBT). Sie wirken sofort und lösen Gefühle aus.
Ebenso geht es mit alltäglichen Wörtern oder Zahlenkombinationen. Beispiel: der Versuch der Fifa, „WM 2006“ zu einer Marke mit Lizenzgebühr zu machen.
Man kann darüber klagen, aber es ist eine Tatsache. Und was die 6 Stapelsteine mit ihren 6 verschiedenen Farben betrifft, so gibt es immerhin 720 verschiedene Möglichkeiten, sie übereinander zu stapeln.
Zu den öffentlichen Bibliotheken insgesamt: Schon lange wird daran gearbeitet, sie von ihrer Kernaugabe zu entfernen (siehe unsere Kritik hier: https://auswilmersdorf.de/bibliotheksentwicklungsplan-charlottenburg-wilmersdorf-eine-kritik/). Dazu gehört eben auch ihre Nutzung für Volkserziehung – welcher Art auch immer.