Dieser Frage möchte ich anhand von einigen Äußerungen der an der Planung beteiligter Personen im Umkreis des Bezirksamtes aus den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 nachgehen.
Der Amtsleiter
Zunächst einmal der Amtsleiter selbst, BezStR Schruoffeneger (Grünpartei), in Beantwortung einer Großen Anfrage auf der Januarsitzung der BVV (DS 0054/5, Antwort zu 3. und 4.):
„(Es) treffen dort auf dieser Fläche ganz verschiedene Luxusansprüche aufeinander. Es sind die Ansprüche des Natur- und Artenschutzes, die Ansprüche an öffentliche Erholungsflächen und die privaten Interessen der heutigen Nutzer von Parzellen der Eisenbahnlandwirtschaft. Und in dieser Situation hält es das Bezirksamt für dringend geboten, von Vorfestlegungen zu Gunsten einzelner Individualinteressen abzusehen.
Da will also jemand zu Ruhe und Besonnenheit aufrufen; noch sei alles offen, und man müsse erst einmal die Wünsche und Bedürfnisse sichten und abwägen, bevor man eine Entscheidung treffen könne. Aber wieso benutzt der Amtsleiter dazu die Begriffe „Luxusansprüche“ und „Individualinteressen“? Beide Begriffe sind wertend, und zwar für die meisten Menschen im negativen Sinn, insofern als sie im Gegensatz zu ‚Interessen der Allgemeinheit‘ stehen. Beide Begriffe sind also „Vorfestlegungen“, vor denen er uns doch gerade warnte.
„Luxusansprüche“, „Individualinteressen“
Welche Interessen könnte er konkret gemeint haben? Ganz offensichtlich – „Individualinteressen“! – die „privaten Interessen der heutigen Nutzer von Parzellen“, also die 400 Pächter. Was noch? Einen Fingerzeig gibt die Internetseite des Bezirksamtes, die „Westkreuzpark“ betitelt ist. Denn was ist ein Park? Laut Wikipedia kennzeichnen einen Park die „nach den Regeln der Gartenkunst gestalteten größeren Grünflächen, die der Verschönerung und der Erholung dienen“.
Die Kleingärten sind natürlich kein Park, aber auch die Brache im östlichen Teil des Geländes erfüllt nicht die Definition – ganz im Gegensatz zu den ebenfalls vom Amtsleiter genannten „öffentlichen Erholungsflächen“. Es sieht so aus, als ob die „Ansprüche des Natur- und Artenschutzes“ und sowieso die „privaten Interessen der heutigen Nutzer von Parzellen der Eisenbahnlandwirtschaft“ aus dem Rennen sind, wenn es nach dem Amtsleiter und bezirkshöchsten Umweltschützer geht.
„Optimalvariante“
Überprüfen wir diesen ersten Eindruck und schauen auf das Konzept Westkreuz der Fa. Fugmann Janotta Partner, am 21. Februar dem Umweltausschuß präsentiert (Download „Stadt- und Landschaftsplanerisches …“). Dort gibt es auf S. 35 fünf Varianten der „Grobzonierung“ des Geländes, also fünf Varianten von dessen Umgestaltung. Die Variante vier ist als „Optimalvariante“ bezeichnet. In ihr sind die gesamte Brache und alle Kleingärten südlich der S-Bahn einer „öffentlichen Grünanlage“ gewichen. Im Protokoll zum 1. Workshop heißt es dazu (TOP 5/Planung allgemein): „Es wird [von Teilnehmern des Workshop] beklagt, es gäbe bereits eine Vorzugsvariante. Die Planer versichern, dass es noch keine Entscheidung gibt. Die Workshops sind dazu da, zunächst die Wünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen zu ermitteln und somit gemeinsam eine Vorzugsvariante im Rahmen der Workshops zu entwickeln.
Da können die Planer noch so viel „versichern“, aber damit schaffen sie nicht die Tatsache aus der Welt, daß sie selbst diese Variante als „Optimalvariante“ bezeichnen – in einem Gutachten, das vom Umweltamt in Auftrag gegeben wurde und folglich in Absprache mit dem Umweltamt entstanden ist.
Gibt es weitere Äußerungen, die den Eindruck stützen, daß schon längst im Bezirksamt eine Entscheidung in Richtung dieser „Optimalvariante“ gefallen ist?
Bedarf an Grün- und Spielflächen
Das ist tatsächlich der Fall, und zwar kommt die Äußerung vom Leiter des Umweltamtes beim 1. Workshop für die Bürger im Mai: Nachdem der Vertreter der Fa. Fugmann Janotta Partner auf einen steigenden Bedarf an Grün- und Spielfläche im Gebiet südlich des Planungsviertels (d.h. in Halensee), bedingt durch den dortigen Wohnungsbau, hingewiesen hatte, merkte der Umweltamtsleiter an, „dass die Versorgung bereits jetzt niedrig und unzureichend ist und deswegen neue Flächen ausgewiesen werden müssen“ (TOP 5/Naherholung). Diese neuen Flächen glaubt das Bezirksamt offenbar auf dem Kleingartengelände gefunden zu haben. Allerdings: Es gibt bereits seit 19 Jahren südlich der Kleingärten eine Freifläche von 8.000 m² gleich neben Aldi an der Lützenstraße. Damals verkaufte die Bahn dieses Areal – genauer gesagt: sie verkaufte die Kleingartenkolonie Lützenstraße – an Lidl, und genau seitdem sind die Kleingärten dort beseitigt und liegt dieses Areal 19 Jahre brach.
Noch kurz zum Nordteil des Westkreuzgeländes
Im Protokoll des 1. Workshops (TOP 5/Durchwegung) heißt es: „Die nördliche Zuwegung von der Rönnestraße zum S-Bahnhof wird im Moment bevorzugt. Der Wegebau erfolgt über den Bezirk.“ Offenbar soll der Weg 5 m breit werden (Fuß- und Radweg), was bedeutet, daß „einige BLW-Parzellen beeinträchtigt bzw. nicht erhalten (werden) können“ (TOP 5/Bahn-Landwirtschaft). Das trifft insbesondere zu, wenn die rote Wegvariante (1. Workshop, S. 27) umgesetzt wird (zur Zeit bevorzugt, Kosten lt. Senat um 1 Mio Euro; gelb = jetzige Wegführung zum Vereinsheim, schwarz = Wegvariante auf der Böschung).
(Für den südlichen Zugang von der Heilbronner Straße zum S-Bahnhof – „zur Zeit zu aufwändig, soll aber mittel- bis langfristig realisiert werden“ (TOP 5/Durchwegung) – gibt es „bereits seit Dezember 2014 fertige Bauplanungsunterlagen über Gesamtkosten i. H. v. 450.000 Euro“ (Download „Haushaltsplan 2016/2017“, S. 184, Titel 71684).)
Was kommt also auf die Pächter auf dem Westkreuzgelände zu?
Die hier zusammengetragenen Aussagen laufen darauf hinaus, daß das Bezirksamt bereits auf bestimmte Vorstellungen oder teilweise bereits fertige Pläne festgelegt ist. Das wurde vom Amtsleiter (im Januar) und den Planern (im Mai) zu verschleiern versucht, und zwar durch das Vorspielen falscher Tatsachen („gemeinsam eine Vorzugsvariante … entwickeln“) und durch manipulative Wortwahl („Luxusansprüche“, „private Interessen“). Aus den Aussagen läßt sich ablesen, daß in erster Linie die Pächter südlich der Fernbahn von Vertreibung betroffen sind, dann aber auch die Pächter zwischen Fernbahn und S-Bahn, wohingegen die nördlichen Pächter vorerst überwiegend verschont bleiben. Außerdem ist die Brache in Gefahr, eine „nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete größere Grünfläche“ zu werden.
Natürlich müßte das ganze Areal erst einmal der Bahn abgekauft (und vorher vom Senat im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen) werden. Falls Pächter meinen, das könne sich der Bezirk gar nicht leisten, weil er hochverschuldet sei und im Jahresrhythmus eine Ausgabensperre verhängen müsse, dann sollten sie bedenken: Es wäre nicht der Bezirk, sondern der Senat, der das Gelände kaufen würde (die Verwaltung würde dann durch den Bezirk oder die Grün Berlin GmbH erfolgen). Der Senat verfügt für solche Käufe über den Ausgleichsfonds, in den Investoren einzahlen, wenn sie bei einer Baumaßnahme Grün vernichten (z.B. Bäume fällen) und eine Ersatzmaßnahme (Anpflanzung von Bäumen) vor Ort nicht möglich ist.– Aus Kreisen der Umweltverbänden ist zu hören, daß dieser Fonds „übervoll“ sei.
Zweitens: Im „Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm 2016“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt heißt es unter „Kleingarten“ auf S. 102:
„Aus Sicht der Vernetzung unterschiedlicher Freiräume und der Verfügbarkeit für möglichst viele Erholungssuchende liegt ein Schwerpunkt nach wie vor darauf, die Kleingärten in das städtische Freiraumsystem einzubinden. Vielfach bestehen noch erhebliche Mängel hinsichtlich einer öffentlichen Erholungsnutzung:
- Die Flächen sind häufig unzureichend in Freiflächen- und Stadtstruktur eingebunden.
- Die Erschließung der Kolonien ist unzureichend. Sie ist aber Voraussetzung dafür, dass die Allgemeinheit die Anlagen zum Spazieren und Verweilen nutzen kann.
Die meisten Berliner Kleingartenanlagen sind zwar öffentlich zugänglich. Zäune, hohe Hecken, Unüberschaubarkeit und mangelnde Beschilderung schränken die öffentliche Nutzung jedoch teils erheblich ein.“
Die Kleingärtner auf dem Westkreuzgelände sollten hieraus ihre Schlüsse ziehen, um optimal von der Allgemeinheit akzeptiert und dann auch unterstützt zu werden bei ihrem Bestreben, möglichst zahlreich auf ihren Parzellen bleiben zu können.
Dieser Artikel führte zu einer Reihe von Kommentaren, die »hier« nachgelesen werden können.
Anmerkungen zu den fünf Varianten auf S. 35 der Februar-Präsentation:
1. Diese Seite fehlte jedoch in der Präsentation zum 1. Workshop am 09.05.2017. Im Gegensatz zur Präsentation vom 21.02.2017 vor den Lokalpolitikern war der Workshop für die Bürger bestimmt. Die Firma Fugmann Janotta Partner und damit das Bezirksamt als Träger der Veranstaltung enthielten den Bürgern somit eine wichtige Information vor, die einen deutlichen Hinweis auf die möglichen Absichten des Bezirksamtes gibt.
2. In der graphischen Darstellung der fünf Varianten werden „BLW“ und „Grün“ gegenübergestellt. Nach diesem Wortlaut sind also Gärten kein „Grün“.
3. In der Überschrift der „Optimalvariante“ heißt es „60 % Erhalt BLW“. Laut Beschriftung der Grafik selbst bestünde bei dieser Variante die Gesamtfläche des Westkreuzgeländes noch aus „43 % BLW“ gegenüber den heutigen „80 %“ (= Variante 1). Setzt man die 43 % zu den 80 % in Relation, ergibt sich, daß in der „Optimalvariante“ tatsächlich nur 54 % der Kleingärten erhalten bleiben (und nicht 60 %, wie die Überschrift behauptet). Nur ein Rechenfehler?