Die Einwohner fragen schriftlich – das Bezirksamt antwortet nur noch mündlich (oder sonst gar nicht)?
Seit Jahr und Tag wurde es so gehandhabt: Die Bürger stellen ihre Einwohnerfragen schriftlich, das Bezirksamt antwortet, abhängig von der Anwesenheit der Fragenden, mündlich und/oder schriftlich.